FKN - Amtlicher Fachkundenachweis 

Nach § 1 Abs. 3 Erste SprengV

Voraussetzungen:
– Mindestalter 16 Jahre
– Besitz eines Sportbootführerscheins 

Benötigt wird ein Antrag sowie eine Kopie des Sportbootführerscheins 

Warum FKN 

Das richtige Verhalten in Notfällen, sowie der korrekte Einsatz sinnvoller Seenot-Signalmittel erhöht die Chancen, Hilfe zu bekommen um ein Vielfaches. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass vor der Erwerb und Gebrauch von Seenot-Signalmitteln Sachkenntnisse erworben und in einer Prüfung Theorie & Praxis nachgewiesen werden müssen. Mit diesem Fachkundenachweis erlangen Sie die Berechtigung Seenot- Signalmittel zu erwerben und zu transportieren.  

Prüfungsablauf FKN Theorie:

Aus 60 Fragen werden 15 gestellt für jede Frage werden 2 Punkte vergeben, es müssen 24 Punkte erreicht werden.

Praxis:

Handhabung verschiedener Notfallmittel bei bestimmten Situationen